Implantate
Künstliche Zahnwurzel
Ein zahnmedizinisches Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel aus Titan oder Keramik, die fest im Kiefer verankert wird. Es dient als stabile Basis für Kronen, Brücken oder Prothesen und ermöglicht einen natürlichen Kaukomfort sowie eine ästhetische Zahnversorgung.
Chirurgie
Operation
Zahnärztliche Chirurgie beinhaltet nicht nur die Entfernung erkrankter Zähne, sondern dient auch der Zahnerhaltung. In unserer Praxis werden chirurgischen Maßnahmen durchgeführt, die unter örtlicher Betäubung machbar sind: Dem Zahnerhalt dienen chirurgische Eingriffe im Zusammenhang mit Zahnfleischbehandlungen (Parodontalchirurgie, Gingivektomie, Gingivoplastik), Entfernung von gutartigen Zahnfleischwucherungen (Excision), chirurgische Maßnahmen in Verbindung mit Wurzelbehandlungen (Wurzelspitzenresektionen, Zystenoperationen), Erhalt einzelner Wurzeln geschädigter Backenzähne (Hemisektion, Prämolarisierung) und Freilegung verlagerter Zähne. Unser Spektrum umfaßt außerdem die Eröffnung von Abszessen (Inzisionen), die Entfernung zerstörter Zähne und Wurzeln (Extraktionen), die Entfernung von verlagerten Weisheitszähnen (Osteotomien), das Wiedereinsetzen traumatisch gelöster Zähne (Replantationen, Transplantationen) und das Einsetzen künstlicher Zahnwurzeln (Implantationen). Nahezu jedem chirurgischen Eingriff geht die Behandlungsplanung mittels Röntgendiagnostik voraus. Wie bei jedem operativen Eingriff bestehen auch bei zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen gewisse Risiken wie Nachblutungen, Nachschmerz, Wundinfektionen oder Beschädigung von Nachbarstrukturen (Kieferhöhle, Nerven, Blutgefäße etc.), die meist reversibel sind.
Endodontie
Wurzelkanalbehandlung
Die Wurzelbehandlung ist ein mikrooperativer Eingriff zum Zwecke des Zahnerhaltes. Die endodontische Behandlung kann bei Entzündungen des Zahnmarks (Pulpa) oder nicht entzündlichem Zerfall (Nekrose) der Pulpa erforderlich werden. Ihr Ziel ist die vollständige Entfernung des geschädigten Zahnmarks mit anschließender Füllung der sauberen Pulpenhöhle. Wünschen Sie einen Zahnerhalt durch Wurzelbehandlung über die Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen hinaus, sind zumeist Zuzahlungen für den Einsatz von Einmal-Instrumenten und speziellem Gerät (Reciproc®) zu leisten. Bei jeder Wurzelbehandlung handelt es sich immer nur um einen Erhaltungsversuch. Ohne Verschulden des jeweiligen Behandlers kann es durch anatomische Gegebenheiten oder Gewebereaktionen zu Abweichungen vom durchschnittlichen Behandlungsablauf kommen:
Extraktion: Je nach Befundlage können diese Abweichungen einen chirurgischen Ergänzungseingriff mit oder ohne Extraktion des Zahnes (Zahnziehen) zur Folge haben.
Wurzelspitzenresektion: Auch ist es möglich, daß sich nach Behandlungsabschluß an der Wurzelspitze im Laufe der Zeit eine chronische Entzündung herausbildet, die eine Revision der Behandlung oder ein chirurgisches Vorgehen in Form der Wurzelspitzenresektion (Abtragen der Wurzelspitze mit Ausräumen des Entzündungsbereiches) erforderlich macht.